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Kompetenzzentrum Menschenrechte (MRZ)

20 Jahre Kinderrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UNO-Kinderrechtskonvention) stammt aus dem Jahr 1989 und konkretisiert die Menschenrechte für die Lebensbereiche des Kindes, das heißt des Menschen bis zum zurückgelegten 18. Altersjahr.

Weiterführende Informationen

Kinderrechtskonvention

Der Text des Übereinkommens findet sich hier: